Dienen und herrschen. (Der Notartermin.)

Termin beim Notar in Charlottenburg. Bei so einer Beurkundung wird hauptsächlich vorgelesen. Nämlich der vollständige Vertrag, von Anfang bis Ende. Für uns sogar zweimal: erst der Kaufvertrag, dann der Erschließungsvertrag. Und wo wir schon einmal in Charlottenburg waren, haben wir die Formalitäten für die Bestellung der Grundschuld zur Finanzierung auch gleich noch erledigt.

Bei den ganzen Fachbegriffen der Juristensprache kann man ganz schön ins Schwitzen kommen. Leitungen und Zufahrt müssen über die Nachbargrundstücke herangeführt werden, Stichwort: Grunddienstbarkeit. Da unser Grundstück am Ende des Weges liegt, sind wir nur Nutznießer, die anderen Grundstücke dienen uns. Unser Grundstück ist „das herrschende Grundstück“. Muhaha.

Wirklich mächtig fühlen wir uns noch nicht, denn so richtig gehört das Grundstück erst uns, wenn diverse Eintragungen im Grundbuch gelöscht sind, die Grunderwerbssteuer bezahlt und das Grundpfandrecht eingetragen ist, der Kaufpreis beglichen ist und das Grundbuchamt das Grundstück schließlich auf uns umgeschrieben hat. (Das zuständige Grundbuchamt soll nicht das schnellste sein.) Aber wir sind jetzt einen Schritt weiter.

Übrigens, so sieht es aus, das Grundstück:

Unser Grundstück.