Grundbucheintrag

Seit vorgestern stehen wir offiziell im Grundbuch! 🙂 Das Grundstück gehört also jetzt… naja, genaugenommen immer noch nicht ganz uns. Aber wir dürfen es jetzt bezahlen. Derweil sind bereits Leitungen bis zu unserer Grundstücksgrenze verlegt worden, von denen man leider nichts sieht.

Tausche Kiefer gegen Mehlbeere

baumtreppe Laut amtlicher Vermessung wüchse, würden wir das Haus so bauen wie bisher geplant, die Kiefer ungefähr da, wo später die Haustür sein soll. Bei dem Baum handelt es sich um eine Waldkiefer mit einem Umfang von mehr als 80 Zentimetern, und ist daher besonders schützenswert. Bedeutet: Um sie fällen zu dürfen, benötigen wir eine Ausnahmegenehmigung. Gestern war eine nette Mitarbeiterin des zuständigen Umweltamtes vor Ort und hat die Kiefer begutachtet.

Ergebnis: Wir dürfen fällen! Aber natürlich nicht einfach so, sondern nur wenn wir dafür zwei neue Bäume pflanzen. Der Umfang der „Ersatzpflanzung“ richtet sich nach dem Umfang des Baumes, und wir können aus diversen Laubbäumen auswählen, zum Beispiel: Schwedische Mehlbeere. Die sieht ganz hübsch aus.

Dienen und herrschen. (Der Notartermin.)

Termin beim Notar in Charlottenburg. Bei so einer Beurkundung wird hauptsächlich vorgelesen. Nämlich der vollständige Vertrag, von Anfang bis Ende. Für uns sogar zweimal: erst der Kaufvertrag, dann der Erschließungsvertrag. Und wo wir schon einmal in Charlottenburg waren, haben wir die Formalitäten für die Bestellung der Grundschuld zur Finanzierung auch gleich noch erledigt.

Bei den ganzen Fachbegriffen der Juristensprache kann man ganz schön ins Schwitzen kommen. Leitungen und Zufahrt müssen über die Nachbargrundstücke herangeführt werden, Stichwort: Grunddienstbarkeit. Da unser Grundstück am Ende des Weges liegt, sind wir nur Nutznießer, die anderen Grundstücke dienen uns. Unser Grundstück ist „das herrschende Grundstück“. Muhaha.

Wirklich mächtig fühlen wir uns noch nicht, denn so richtig gehört das Grundstück erst uns, wenn diverse Eintragungen im Grundbuch gelöscht sind, die Grunderwerbssteuer bezahlt und das Grundpfandrecht eingetragen ist, der Kaufpreis beglichen ist und das Grundbuchamt das Grundstück schließlich auf uns umgeschrieben hat. (Das zuständige Grundbuchamt soll nicht das schnellste sein.) Aber wir sind jetzt einen Schritt weiter.

Übrigens, so sieht es aus, das Grundstück:

Unser Grundstück.