Das falsche Grundstück

Auf dem Grundstück steht noch nichts (außer einem alten Kirschbaum), trotzdem möchte das Finanzamt natürlich nun gerne die Grundsteuer einziehen. Leider steht auf dem Bescheid das falsche Grundstück – nicht unseres, sondern das Nachbargrundstück. Das hat eine andere Hausnummer, eine andere Flurstücknummer, und ist etwas größer als unseres – und damit ist auch die Steuer etwas zu hoch angesetzt. Leider geht beim zuständigen Finanzamt niemand ans Telefon.